Was ist der Made-in-Europe-Bonus?
Der Bonus ist kein eigenes Angebot von FoxSolar, sondern ein Zuschlag im Rahmen des EAG-Investitionszuschusses. Er ist relevant, wenn PV-Komponenten oder ein Stromspeicher aus europäischer Wertschöpfung eingesetzt werden und die offiziellen Listen beziehungsweise Nachweise passen.
Zuschläge für PV-Module, Wechselrichter und Speicher
Laut EAG-Abwicklungsstelle beträgt der Zuschlag je Komponentenbereich 10 Prozent: PV-Module 10 Prozent, Wechselrichter 10 Prozent und Stromspeicher 10 Prozent. Für PV-Anlagen sind bei passenden Modulen und Wechselrichtern bis zu 20 Prozent Zuschlag möglich.
Wie wird der Bonus beantragt?
Die Beantragung erfolgt im EAG-Portal im Rahmen der Antragstellung. Nach Auswahl des Förderprogramms werden die geplanten Komponenten abgefragt. Dort muss die passende Auswahl getroffen werden.
White List im EAG-Portal
Die EAG-Abwicklungsstelle führt White Lists für qualifizierte PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher. Die Listen werden laufend erweitert. Spätestens bei der Endabrechnung muss die Listung für die Geltendmachung passen.
Checkbox im Förderformular
Der Bonus wird nicht automatisch mitgenommen. Im Förderformular muss die Komponentenauswahl beziehungsweise die Beantragung des Made-in-Europe-Bonus korrekt erfolgen. Eine nachträgliche Beantragung ist laut offizieller Quelle nicht möglich.
Förderbedingungen sachlich einordnen
Für die Fördervorbereitung zählen Projektstatus, Komponenten, Speicherbezug zur PV-Anlage und Unterlagen. Speichererweiterungen sind laut EAG-Abwicklungsstelle nicht förderbar. Die finale Prüfung bleibt bei der Förderstelle.
Projekt darf bei Antragstellung noch nicht in Betrieb sein
Für den erstmaligen Antrag auf Investitionszuschuss nennt die EAG-Abwicklungsstelle die Antragstellung vor Inbetriebnahme der Anlage als Voraussetzung. Das Timing gehört daher vor der Umsetzung geklärt.
Grenzen der Vorprüfung
FoxSolar kann die technische Förderfähigkeit vorbereiten und Komponenten sauber einordnen. Das ist keine Förderzusage. Ob ein Antrag genehmigt wird und in welcher Höhe eine Förderung ausbezahlt wird, entscheidet die zuständige Förderstelle.