Fördercalls
Für 2026 weist der EAG-Förderkalender drei Fördercalls für Photovoltaik und Speicher aus. Die Calls sind zeitlich begrenzt.

Fördervorprüfung
Der Fördercheck ordnet die technischen Punkte vorab ein: PV-Leistung, Speichergröße, Projektstatus, Einspeisezählpunkt, Genehmigungen und Made-in-Europe-Komponenten. Er ist keine Förderzusage. Die finale Entscheidung liegt bei der Förderstelle.
Fördercheck anfragenTechnische Eingaben
Relevant sind nicht nur Kilowattpeak. Für die Vorprüfung zählen Projektstatus, Netzzugang, Einspeisezählpunkt, Netzzugangsangebot oder Netzzugangsvertrag, erforderliche Anzeigen und Bewilligungen sowie die geplanten Komponenten.
Noch nicht geprüft.
Der Check wertet PV-Leistung, Speichergröße, Projektstatus, Netzzugang, Genehmigungen und Made-in-Europe-Komponenten aus.
Calls 2026
Fördersätze 2026
Wichtige Hinweise
Für 2026 weist der EAG-Förderkalender drei Fördercalls für Photovoltaik und Speicher aus. Die Calls sind zeitlich begrenzt.
Für den Made-in-Europe-Bonus müssen die Komponenten spätestens bei der Endabrechnung passend gelistet und nachweisbar sein.
Der erstmalige Antrag auf Investitionszuschuss muss laut EAG-Abwicklungsstelle vor Inbetriebnahme gestellt werden.
Die Engpassleistung der PV-Anlage legt fest, in welcher Förderkategorie eingereicht wird. Die EAG-Abwicklungsstelle unterscheidet 2026 Kategorie A bis 10 kWp, Kategorie B größer 10 bis 20 kWp, Kategorie C größer 20 bis 100 kWp und Kategorie D größer 100 kWp.
Ein Stromspeicher kann in allen Kategorien zusätzlich zur PV-Anlage beantragt werden. Laut EAG-Abwicklungsstelle muss der Speicher mindestens 0,5 kWh pro kWp beantragter Engpassleistung haben. Förderbar sind maximal 50 kWh. Speichererweiterungen werden nicht gefördert.
Der Fördercheck fragt bewusst nach dem Projektstatus. Wenn eine Anlage bereits in Betrieb ist, ist besondere Vorsicht notwendig. Für den erstmaligen Investitionszuschuss nennt die EAG-Abwicklungsstelle die Antragstellung vor Inbetriebnahme als Voraussetzung.
Zum Zeitpunkt der Ticketziehung muss zumindest ein Angebot für einen Einspeisezählpunkt des zuständigen Netzbetreibers vorliegen. Akzeptiert werden laut EAG-Abwicklungsstelle etwa E-Mail-Bestätigungen, Netzzugangsangebote oder Netzzugangsverträge.
Erforderliche Anzeigen, Genehmigungen oder Bewilligungen müssen zum Zeitpunkt der Ticketziehung vorliegen. Wenn für ein Projekt keine Genehmigung notwendig ist, ist nichts vorzulegen. Ob das so ist, gehört vorab geklärt.
Der Fördercheck ist keine Förderzusage und ersetzt nicht die Prüfung durch die Förderstelle. Er hilft, technische Lücken früh zu sehen: fehlender Zählpunkt, unklare Bewilligungen, falsche Speichergröße oder Komponenten, die für den Bonus nicht passen.
Wenn Förderpunkte früh mitgedacht werden, lassen sich Dachcheck, Komponentenwahl und Unterlagen sauberer vorbereiten. Das verhindert keine Wartezeiten im Fördercall, aber es reduziert vermeidbare technische Blindstellen.
Made-in-Europe-Komponenten
Der Made-in-Europe-Bonus kann im EAG-Portal für PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher beantragt werden. Die EAG-Abwicklungsstelle nennt 10 % je Komponentenbereich.
Eine nachträgliche Beantragung ist laut offizieller Quelle nicht möglich. Ist eine Komponente bei Antragstellung noch nicht gelistet, muss die Listung spätestens bei der Endabrechnung passen.

Fördercalls 2026
Der Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle weist für 2026 drei Calls für Photovoltaik und Speicher aus. Speicher sind dabei nur in Verbindung mit PV angeführt.
1. Call 2026
Photovoltaik und Speicher in Verbindung mit PV, Kategorien A-D.
23.04.2026 bis 11.05.2026
2. Call 2026
Photovoltaik und Speicher in Verbindung mit PV, Kategorien A-D.
16.06.2026 bis 30.06.2026
3. Call 2026
Photovoltaik und Speicher in Verbindung mit PV, Kategorien A-D.
08.10.2026 bis 22.10.2026
Nächster Schritt
Sie planen eine PV-Anlage und möchten wissen, welche Förderpunkte vorab technisch relevant sind? FoxSolar prüft die wichtigsten Projektdaten und zeigt, welche Unterlagen für den nächsten Schritt fehlen können.
FAQ
Nein. Der Fördercheck ist eine technische Vorprüfung. Die Entscheidung über eine Förderung liegt bei der zuständigen Förderstelle und hängt von Antrag, Unterlagen, Fördercall und Prüfung ab.
Nach den Informationen der EAG-Abwicklungsstelle muss der erstmalige Antrag auf Investitionszuschuss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Zusätzlich müssen zum Zeitpunkt der Ticketziehung die erforderlichen Anzeigen, Genehmigungen oder Bewilligungen vorliegen, sofern sie notwendig sind.
Die EAG-Abwicklungsstelle hält fest, dass eine nachträgliche Beantragung des Made-in-Europe-Bonus nicht möglich ist. Wenn eine geplante Komponente noch nicht gelistet ist, kann die Beantragung trotzdem erfolgen; spätestens bei der Endabrechnung muss die Listung passen.